Ergonomie im Home Office
Homeoffice ist das aktuelle Thema der Stunde. Sicher arbeiten auch ihre Mitarbeitenden, zumindest teilweise oder ein Teil der Belegschaft, von Zuhause aus. Aber wie steht es um die Arbeitsplatzergonomie und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden im Homeoffice?
Idee
Da zum Thema Ergonomie im Homeoffice noch wenige Informationen zu finden sind, habe ich mit meinem Berufskollegen Carlo Schmuki von Ergonlife einen kurzen Lehr- und Sensibilisierungsfilm produziert. Er soll die Mitarbeitenden zur besseren Einrichtung des Arbeitsplatzes Zuhause und einem Verhalten mit dem Hauptziel mehr Bewegung und Abwechslung ermuntern. Bestimmt ist das auch in ihrem Sinne. Interesse geweckt? Ich freue mich auf ihre Anfrage!
Kostenlose Anfrage:
Mehr über Bernhard Senn von ergo-sport.ch
Ich bin seit 15 Jahren im Bereich der Arbeitsplatzergonomie, der betrieblichen Gesundheitsförderung und im Sportcoaching tätig . Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Betrieben und der Arbeitszufriedenheit der Mitarbeitenden sind mir grosse Anliegen. Als dipl. Physiotherapeut HF habe ich beste Voraussetzungen mein Wissen in gut verständlichen Botschaften weiterzugeben.
Das sagen andere über diese Film
„Der Film „Ergonomie im Homeoffice“ war genau das Richtige für mich. Ich war mir gar nicht bewusst, wie schlecht ich mich bei der Bildschirmarbeit Zuhause eingerichtet hatte!“
Sandra S. aus Thun
„Dank dem Film „Ergonomie im Homeoffice“ wurde mir bewusst, was ich alles an meinem Bildschirmarbeitsplatz verändern sollte. …und ich habe es dann umgesetzt und fühle mich deutlich wohler!“
Bernhard W. aus Lyss
Home Office, was sagt der Gesetzgeber?
Homeoffice bedeutet für Arbeitnehmende ein hohes Mass an Eigenverantwortung,
da berufliche Tätigkeiten in der privaten Umgebung
ausgeführt werden. Der Arbeitgeber ist dabei nicht von seiner Pflicht
entbunden, für den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden zu sorgen
und entsprechende Massnahmen umzusetzen. Die Verantwortlichkeit
des Arbeitgebers bezieht sich auf alle arbeitsbezogenen Faktoren,
die sich auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden auswirken.
Quelle: SECO
Das Arbeitsgesetz gilt auch fürs Home Office!
Artikel 6 Absatz 1–3 ArG (Arbeitsgesetz)
1 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zum Schutze der Gesundheit der
Arbeitnehmer alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung
notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den
Verhältnissen des Betriebes angemessen sind. Er hat im Weiteren
die erforderlichen Massnahmen zum Schutze der persönlichen Integrität
der Arbeitnehmer vorzusehen.
2 Der Arbeitgeber hat insbesondere die betrieblichen Einrichtungen
und den Arbeitsablauf so zu gestalten, dass Gesundheitsgefährdungen
und Überbeanspruchungen der Arbeitnehmer nach Möglichkeit
vermieden werden.
3 Für den Gesundheitsschutz hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmer
zur Mitwirkung heranzuziehen. Diese sind verpflichtet, den Arbeitgeber
in der Durchführung der Vorschriften über den Gesundheitsschutz
zu unterstützen.
Artikel 2 Absatz 1 ArGV 3 (Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz)
Der Arbeitgeber muss alle Anordnungen erteilen und alle Massnahmen
treffen, die nötig sind, um den Schutz der physischen und
psychischen Gesundheit zu wahren und zu verbessern. Insbesondere
muss er dafür sorgen, dass ergonomisch und hygienisch gute Arbeitsbedingungen
herrschen, eine übermässig starke oder allzu einseitige
Beanspruchung vermieden und die Arbeit geeignet organisiert wird.